Krankmeldung
Seit dem 19.10.2020 kann die Kankmeldung wieder nach telefonischer Rücksprache für 7 Tage und kann erneut für max. 7 weitere Tage erfolgen. Die wieder aufgenommene Sonderregelung ist zunächst bis zum 30.06.2021 vorgesehen.
Dies gilt auch bei Erkrankungen des Kindes, hier wird die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes" ausgestellt.
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